Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

Oft sind die Kosten ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für eine private Bildungseinrichtung — egal ob Schule,Fort- und Weiterbildung oder Studium.

Haben Sie sich schon informiert, ob für Sie oder Ihr Kind eine staatliche Finanzierung oder Förderung in Frage kommt?
Wir haben für Sie die wichtigsten Möglichkeiten zusammengestellt und kurz erklärt.

1. Finanzierung des Schulgeldes

Schulgeldermäßigung

Im Einzelfall können die Schulgebühren auf Antrag reduziert werden, z.B. für Familien, die sich sonst die Finanzierung nicht leisten können, die mehrere Kinder in den Schulen der F+U Unternehmensgruppe haben oder für Kinder, die als besonders förderungswürdig eingestuft werden. Da wir nur eine bestimmte Gesamtzahl an Anträgen gewähren können, behalten wir uns das Recht vor, einen Antrag abzulehnen, wenn das Limit bereits überstiegen wurde. Bitte kontaktieren Sie die Schulverwaltung. Ihr Antrag wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

Individuelle Ratenzahlung

Unsere Gebühren und Schulgelder werden in der Regel monatlich erhoben. Wir ermöglichen Ihnen eine individuelle Ratenzahlung, sodass Sie die Gebühren nach der Ausbildung zahlen oder einzelne Raten aussetzen können. Bitte wenden Sie sich für einen Antrag an das Sekretariat.

Schulgeld und Steuern

Sie können das Schulgeld, das bei Besuch unseres Heidelberger Privatschulcentrum anfällt, teilweise als Sonderausgabe absetzen. Absetzbar sind 30% und höchstens 5.000 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie einen Anspruch auf das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für Ihr Kind haben.
Wenn Ihr Kind aufgrund einer Behinderung unser Heidelberger Privatschulcentrum besucht, können Sie das Schulgeld als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dafür müssen Sie allerdings belegen, dass eine öffentliche Schule nicht zur Verfügung steht oder der Weg nicht zumutbar ist.

Schüler-BAföG

BAföG ist nicht nur für Studenten gedacht: Auch Schülerinnen und Schüler, die eine berufliche oder weiterführende Schule besuchen, können BAföG beziehen. Da es vom Staat bezuschusst wird, muss es nicht zurückgezahlt werden. Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen können ab der 10. Klasse BAföG erhalten, wenn sie den Abschluss nicht in der Nähe des Elternhauses machen können.

2. Förderung in der Aus­bildung

BAföG

BAföG ist ein Darlehen, das einen Teil der Lebenshaltungskosten während der Ausbildung oder des Studiums finanziert. Studenten an höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen werden bei ihrer Erstausbildung bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss unterstützt. Die Höhe des Darlehens ist individuell, dabei wird grundsätzlich die Hälfte zurückgezahlt.

Bildungskredit Ratenzahlung

Auszubildende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen, wie beispielsweise Bachelorstudenten, die einen Master absolvieren möchten, können kein BAföG mehr beziehen. Sie werden vom Bund daher bis zum 36. Lebensjahr mit zinsgünstigen Krediten unterstützt. Als Zinssatz gilt die European Interbank Offered Rate mit einer Laufzeit von 6 Monaten jeweils zum 1. April sowie zum 1. Oktober zuzüglich eines Aufschlags von 1% p.a.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Ausbildungskredit

Auszubildende können mit dem Ausbildungskredit ein Darlehen mit vergleichsweise günstigen Rückzahlungskonditionen und niedrigen Zugangskriterien beziehen. Im Gegensatz zu BAföG muss der Kredit zwar vollständig zurückgezahlt werden, allerdings werden die Konditionen an die Bedürfnisse des Auszubildenden angepasst. Vergleichen Sie hier verschiedene Kredite: www.ausbildungskredit.info

Berufsausbildungsbeihilfe

Wer eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert, wird von der Agentur für Arbeit über die gesamte Dauer der Ausbildung mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gefördert. Die BAB erhalten Auszubildende, die entweder nicht mehr bei ihren Eltern wohnen können, weil die Ausbildungsstätte zu weit entfernt ist, oder die über 18 Jahre alt sind, auch, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben. Der Antrag sollte vor Beginn der Berufsausbildung gestellt werden; die Höhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Berechnen Sie hier, ob und welche Förderung Sie oder Ihr Kind erhalten: www.bab-rechner.arbeitsagentur.de

Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)

Das Bundesministerium für Bildung Forschung fördert junge, erfolgreiche Absolventen unter 25 Jahren, die in ihrer Berufsausbildung an Weiterbildungen teilnehmen möchten. Voraussetzung ist eine besondere Leistung in Ausbildung und Beruf wie beispielweise eine Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten. Hochschulabsolventen sind von dem Weiterbildungsstipendium ausgeschlossen. Seit 2017 ist die Höchstsumme auf 7.200 Euro angestiegen, die auf drei Jahre für beliebig viele Weiterbildungen verteilt werden. Auch die Anschaffung eines Computers wird neuerdings mit 250 Euro bezuschusst.

Mehr Informationen finden Sie hier.

3. Förderung von Fort- und Weiterbildungen: Bundesebene

Aufstiegs-BAföG

Die berufliche Aufstiegsfortbildung wird durch das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) unter­stützt, das einen Teil der Kosten der Fortbildungsmaßnahme und bei Bedarf der Lebenshaltungskosten finanziert. Sie können für jeden Lehrgang, durch den Sie einen höheren Abschluss erreichen, Aufstiegs-BAföG beantragen. So können Sie zum Beispiel zuerst für den/die Wirtschaftsfach­wirt/in und dann nochmals für den/die Betriebswirt/in gefördert werden. Ebenfalls können Bachelorabsolventen, die einen Meister machen, Aufstiegs-BAföG beantragen.

Aufstiegs-BAföG ist ein für die maximale Zeit von sechs Jahren zinsloser Kredit. 50 % der Lehrgangsgebühren werden Ihnen als Zuschuss gewährt und muss somit nicht zurückbezahlt werden.

Auf Antrag werden Ihnen nochmals 50% erlassen, sobald Sie die Prüfung bestanden haben. Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig
erlassen. Bei der Teilnahme an einem Vollzeitlehrgang gibt es einen Zuschuss zum Lebensunterhalt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Förderung erhalten Sie unabhängig von Einkommen und Vermögen. Bei Lebensunterhaltszahlungen richtet sich der Betrag nach Ihrem Einkommen, Vermögen und Ihrem Familienstand. Die Rückzahlung erfolgt im Anschluss innerhalb von 10 Jahren. Die monatliche Rate beträgt grundsätzlich mindestens 128 Euro.

Es werden Fortbildungen von öffentlichen, aber auch privaten Institutionen wie der F+U Unternehmensgruppe gefördert, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen müssen. Aufstiegs-BAföG muss bis zum letzten Tag der Fortbildung beantragt werden. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Der monatliche Zuschuss zum Lebensunterhalt wird erst ab dem Monat der Beantragung berechnet. Die regelmäßige Teilnahme an der Fortbildung ist nachzuweisen.

Gerne helfen wir Ihnen auch im Rahmen unserer kostenlosen Bildungsberatung weiter!

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie bei der Agentur für Arbeit sowie beim Jobcenter beantragen, wenn Sie ausbildungssuchend, arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Dazu zählen auch Hochschulabsolventen, Berufsrückkehrer, Selbstständige oder Arbeitnehmer, die in Transfergesellschaften betreut werden. Ein AVGS fördert Seminare, Weiterbildungen oder Coachings, die Ihre berufliche Eingliederung erreichen können. In einem persönlichen Gespräch entscheidet Ihr Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Förderung bestehen. Bei einer Zusage werden Maßnahme- und Fahrtkosten übernommen.

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Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein fördert Sie bei Ihrer beruflichen Weiterbildung und ist immer für ein konkretes Bildungsziel gültig. Die Agentur für Arbeit entscheidet nach ausführlicher Beratung, ob bei Ihnen Förderungsbedarf besteht. Ist das der Fall, werden gemeinsam ein Bildungsziel und die Inhalte der Qualifizierung festgelegt. Sie können sich mit dem Gutschein einen zugelassenen Kurs suchen und sich anmelden, dazu zählen auch die Fort- und Weiterbildungen der F+U Unternehmensgruppe. Die Kosten werden dann von der Arbeitsagentur übernommen.

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Bildungsprämie

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds die berufliche Fort- und Weiterbildung in Form einer Bildungsprämie. Das bedeutet, dass der Staat mit dem Prämiengutschein einen Teil der Kosten der Weiterbildung übernimmt. Die Weiterbildung darf maximal 1.000 Euro kosten; 50 Prozent dieser Gebühren, d.h. maximal 500 Euro, werden davon übernommen. Vorausgesetzt wird, dass man mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig und das zu versteuernde Einkommen nicht höher als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung ist. Zusätzlich muss im Vorhinein eine persönliche, kostenlose Beratung in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle stattgefunden haben.

Bildungsurlaub

Sie möchten sich bei uns fortbilden, aber dafür keinen Urlaub nehmen? Seit März 2015 ist eine bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung für politische und berufliche Bildung möglich (bei fünf Tagen Arbeit pro Woche nach 12 Monaten Beschäftigung im Betrieb). Das gilt auch für Auszubildende.

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Qualifizierungschancengesetz

Mit dem Inkrafttreten des Qualifizierungschancengesetzes erhalten Arbeitgeber viele Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung. Auch ihr Arbeitgeber kann möglicherweise durch das Qualifizierungschancengesetzes für Ihre Weiterbildung finanziell unterstützt werden.

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Steuerliche Berücksichtigung

Wenn Sie Ihre Fort- und Weiterbildung selbst finanzieren, haben Sie die Möglichkeit, sich individuell folgende Kosten anrechnen zu lassen:

  • Lehrgangs- und Fortbildungsgebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Kosten für Fachliteratur, Arbeits- und Schreibmaterialien
  • Fahrtkosten

Weiterbildungsprämie

Wenn Sie eine mindestens zweijährige Umschulung oder Nachqualifizierung in einem Ausbildungsberuf absolvieren, können Sie eine Weiterbildungsprämie von insgesamt 2.500€ für das Bestehen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten. Dafür müssen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit einen Nachweis über das erfolgreiche Bestehen vorlegen.

4. Förderung von Fort- und Weiterbildungen: Länderebene

Brandenburg: Bildungsscheck

Beschäftigte in Brandenburg werden vom Land bei ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützt. Auch berufsbegleitende Studiengänge sind unter Umständen förderfähig. Dabei wird die Weiterbildungsmaßnahme mit 70 Prozent bezuschusst, die Ausgaben müssen mindestens 1.000 Euro betragen. 

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Bremen: Weiterbildungsscheck

Personen ohne Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung, die ihren Berufsabschluss nachholen möchten, werden bei der Externenprüfung unterstützt. Das bedeutet, dass Sie – auch, wenn Sie nicht die dazugehörige Ausbildung gemacht haben – als externer Teilnehmer die Prüfung ablegen dürfen. Das Land Bremen fördert Sie dabei individuell, beispielsweise mit Kursen zur Vorbereitung auf die Prüfung.

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Hamburg: Weiterbildungsbonus

Hamburgs Arbeitnehmer in Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern, Selbstständige, Existenzgründer, Auszubildende und Geringqualifizierte werden vom Land bei ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützt. Die Zuschüsse variieren je nach Zielgruppe von 50 bis 100 Prozent, die maximale Förderhöhe beträgt 2.000 Euro.

Mehr Informationen finden Sie her.

Hessen: Qualifizierungsscheck

Wenn Sie in Hessen wohnen, sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, mindestens 27 Jahre alt sind oder keinen beruflichen Abschluss haben, werden Sie mit bis zu 4.000 Euro vom Land Hessen gefördert. Die Bildungsmaßnahme muss dabei Ihre aktuelle Tätigkeit betreffen, Studiengänge können nicht gefördert werden.

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Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck

Die Landesregierung unterstützt mit dem Bildungsscheck die berufliche Weiterbildung, wobei insbesondere geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte unterstützt werden. Auch hier beträgt die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro pro Person pro Jahr.

 

Rheinland-Pfalz: QualiScheck

Für Arbeitnehmer in Rheinland-Pfalz gibt es den QualiScheck für die berufsbezogene Weiterbildung, die Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenzen vermitteln soll und mindestens 100 Euro kosten muss. Dabei werden 50 Prozent der entstehenden Weiterbildungskosten übernommen, die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro pro Person pro Jahr.

Sachsen: Weiterbildungsscheck

Wenn Sie in Sachen wohnen, erhalten Sie vom Land 50 bis 80 Prozent der Kurskosten für Ihre berufliche Weiterbildung finanziert. Dabei werden auch die Prüfungsgebühren vom Land übernommen, nur die Fahrt- und Unterbringungskosten müssen selbst gezahlt werden.

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Sachsen-Anhalt: Weiterbildung direkt

Arbeitnehmer, die im Schnitt weniger als 4.575 Euro verdienen, Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld sowie Berufsrückkehrer erhalten vom Land Zuschüsse für berufliche Weiterbildungen, Studiengänge, Coachings und Supervisionen, die mehr als 1.000 Euro kosten. Auch Auszubildende werden bei Fortbildungen, die über ihre Ausbildung hinausgehen und mindestens 500 Euro kosten, unterstützt. Dabei werden 60 bis 90 Prozent der Ausgaben übernommen.

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Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus

Auszubildende und Arbeitnehmer, auch Freiberufler und Kleinstbetriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern, können den Bonus für Weiterbildungen mit mindestens 16 und maximal 400 Zeitstunden, die mindestens 160 Euro kosten, beantragen. Das Land übernimmt bis zu 50 Prozent und maximal 2.000 Euro, wobei die Fahrt- und Unterbringungskosten nicht gefördert werden.

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Thüringen: Weiterbildungsscheck

Bei einem Jahreseinkommen von 20.000 bis 40.000 Euro werden Arbeitnehmer für berufliche Weiterbildungen mit einem Zuschuss von bis zu 1.000 Euro unterstützt. Der Scheck kann alle zwei Jahre beantragt werden.

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5. Soldaten

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Um Soldaten nach Dienstende bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, fördert die Bundeswehr die schulische und berufliche Bildung nach der Wehrdienstzeit. Der Anspruch auf die Förderung ist zeitlich und finanziell nach der Verpflichtungszeit gestaffelt, d.h. je länger man sich als Soldat/in verpflichtet hat, umso höher sind auch die Förderansprüche – mehrere tausende Euro können Sie in Ihre Weiterbildung investieren. Bis zu sechs Jahre nach Dienstende besteht ein Anspruch auf die Fördermaßnahmen.

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit im Einzelfall. Sie dient dazu, einen Überblick zu geben, kann aber keine eigenverantwortliche Prüfung ersetzen. In der Förderdatenbank der Bundesregierung finden Sie sämtliche Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
www.foerderdatenbank.de

Der Weiterbildungsguide der Stiftung Warentest ist ein nützliches Tool, das Ihnen die Suche nach den passenden Fördermitteln erleichtert.
weiterbildungsguide.test.de/tools/foerdermittel