Definition
Die Bildungsprämie dient der individuellen Finanzierung von Weiterbildungen und kann als Prämiengutschein, „Weiterbildungssparen“ und Weiterbildungsdarlehen in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für einen Prämiengutschein ist ein persönliches Beratungsgespräch in einer der ausgewählten Beratungsstellen. Prämiengutscheine können nicht elektronisch oder telefonisch beantragt werden. Unter der unten genannten Internetadresse finden Sie die Liste der ausgewählten Beratungsstellen.
Antragstelle
www.bildungspraemie.info/de/101.php
Förderungshöhe
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 154 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein.
Weitere Informationen
Internetadresse www.bildungspraemie.info
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