Definition
Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.
Vorraussetzungen
Schülerinnen und Schüler erhalten nur dann Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind. Schülerinnen und Schüler sind notwendig auswärts untergebracht, wenn
- von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte - z.B. wegen der Entfernung - nicht erreichbar ist,
- sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren,
- sie einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben. Schülerinnen, Schüler und Auszubildende können grundsätzlich nur gefördert werden, wenn sie die Ausbildung, für die sie Förderung beantragen, vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen.
Bedarfssätze
Maßgebend dafür sind nicht die bei den Auszubildenden tatsächlich und individuell anfallenden Kosten (konkreter Bedarf), die aufgrund der großen Anzahl der Antragsteller/innen nicht individuell ermittelt werden können, sondern der (abstrakte) Bedarf. Unter Bedarf versteht das BAföG danach die Geldsumme, die Auszubildende nach der Vorstellung des Gesetzgebers typischerweise für ihren Lebensunterhalt (Ernährung, Unterkunft, Bekleidung etc.) und ihre Ausbildung (Lehrbücher, Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte etc.) benötigen.
Bei den Eltern wohnend: 212 €
inkl. KV-und PV Zuschlag: 271 €
Nicht bei den Eltern wohnend: 383 €
Höchstsatz inkl. KV+PV-Zuschlag sowie nachweisabhängigem Wohnzuschlag: 514 € (KV- + PV-Zuschlag ab SS 2009: 64 €)
Die aufgeführten Beträge beziehen sich auf Auszubildende ohne Kinder. Gegebenenfalls kommt noch ein Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind hinzu.
Antragstelle
Die Anträge (Formblätter) sind bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich, die auch die BAföG-Anträge bearbeiten und entscheiden, ob ein Auszubildender Leistungen nach dem BAföG erhält. Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet.
Förderungshöhe
Als monatlicher Bedarf sind im BAföG Pauschalbeträge vorgesehen, deren Höhe abhängig ist von der Art der Ausbildungsstätte (z. B. Gymnasium, Universität) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts wohnend). Weiterführende allgemeinbildende Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen (ohne abgeschlossene Berufsausbildung): 348 € wenn nicht bei den Eltern wohnend.
Zumindest zweijährige Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln (ohne abgeschlossene Berufsausbildung):
Bei den Eltern wohnend: 192 €
Nicht bei den Eltern wohnend: 348 €
Fachschulen (mit abgeschlossener Berufsausbildung), Abendgymnasien, Kollegs:
Bei den Eltern wohnend: 354 €
Nicht bei den Eltern wohnend: 443 €
Über die genannten Bedarfssätze hinaus können auswärtig untergebrachte Schülerinnen und Schüler weitere 64 € erhalten, soweit die Miet- und Nebenkosten einen Betrag von 52 € übersteigen. Nicht bei den Eltern wohnende Studierende können zusätzlich bis zu 64 € erhalten, wenn die Miet- und Nebenkosten einen Betrag von 133 € übersteigen.
Rückzahlung
Das Besondere an den Staatsdarlehen sind die Zinslosigkeit, die Begrenzung der maximalen Rückzahlungssumme, die sozialen Rückzahlungsbedingungen und die Erlassmöglichkeiten. Deshalb braucht niemand ernsthafte Schwierigkeiten bei der Rückzahlung zu befürchten.
Mit der Rückzahlung muss erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer bzw. im Falle einer Akademienaus-bildung fünf Jahre nach dem Ende der in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgesehenen Ausbildungszeit begonnen werden, also in der Regel erst nach Ende der beruflichen Einstiegsphase.
Das Darlehen kann in Mindestraten von 105 € monatlich in einem Zeitraum von bis zu 20 Jahren zurückgezahlt werden.
Sonstige Informationen
Internetadressen www.bafoeg.bmbf.de und www.bafoeg-rechner.bmbf.de.